Exoten: Schnappschildkröte - Chelydra serpentina Geier-/Alligatorschildkröte - Macrochelys temminckii

Von Uwe Manzke

Schnappschildkröte.
Schnappschildkröte.
Status
keine heimischen Arten
eingeschleppte "Neozoen" in Deutschland
Besitz- und Vermarktungsverbot
Das Aussetzen gebietsfremder Tierarten ist verboten!
 

Schnappschildkröte.
Schnappschildkröte.
Geier-/Alligatorschildkröte.
Geier-/Alligatorschildkröte.

Vorkommen in Niedersachsen

Die Amerikanische Schnappschildkröte Chelydra serpentina und die Geier- oder auch Alligatorschildkröte Macrochelys temminckii sind in Deutschland ursprünglich nicht heimisch. Gelegentlich werden Schnapp- und Geierschildkröten in Teichen, Baggerseen oder Flüssen aufgefunden.

Diese nordamerikanischen Schildkröten können relativ groß werden. Sie haben einen mächtigen Kopf und starke Kiefer.

Schnappschildkröten und Geierschildkröten leben recht versteckt, zumeist am Gewässergrund. Hier lauern sie auf Beutetiere.

Bis vor wenigen Jahrzehnten wurden viele dieser "urtümlich anmutenden" Schildkröten als Babys nach Deutschland für die private Terrarienhaltung exportiert. Die bis heute überlebenden Tiere sind mittlerweile so groß geworden, dass die Halter die Tiere "illegal entsorgen" und freisetzen. Dies kann zu einer Gefährdung nicht nur der heimischen Fauna, sondern auch des Menschen führen. Die Bisse beider Schildkrötenarten können ernsthafte Verletzungen hervorrufen.


Gesetzliche Bestimmungen

In Deutschland gibt es für die Schnappschildkröte und die gleichfalls aus Nordamerika stammende Geierschildkröte Macrochelys temminckii ein Besitz- und Vermarktungsverbot (s. Links hierzu).

Die abgebildeten Schnappschildkröten sind zwei von derzeit sieben von der Wildtier- und Artenschutzstation Sachsenhagen in Obhut genommenen Exemplaren. Alle wurden in der freien Landschaft gefunden. Auch im Artenschutzzentrum Leiferde wurden bisher zwei im Freiland gefundene Schnappschildkröten abgegeben.

Sollten Sie Kenntnis von Vorkommen der Schnapp- oder Geierschildkröte im Freiland haben, benachrichtigen Sie bitte die zuständige untere Naturschutzbehörde und/oder die Feuerwehr.


Linkliste