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Internethandbuch: BfN veröffentlicht Empfehlungen für eine artenschutzgerechte Bewirtschaftung
BfN hofft auf Anwendung in Landwirtschaft, Forsten und Fischereiwirtschaft
Von Uwe Manzke
Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) hat damit begonnen Artensteckbriefe der FFH-Anhang IV - Arten im Internet zu veröffentlichen. Als erster Block werden die Reptilien vorgestellt.
Hannover, 14.04.2011 - Viele Tier- und Pflanzenarten der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) kommen in land-, forst- und fischereiwirtschaftlich genutzten Gebieten vor. Um diese Arten bei der Bewirtschaftung in unserer Kulturlandschaft angemessen zu berücksichtigen, hat das Bundesamt für Naturschutz (BfN) entsprechende Empfehlungen erarbeitet. Mit dem Internethandbuch stellt das BfN verständliche Informationen und Empfehlungen für die land-, forst- und fischereiliche Bewirtschaftung von Flächen, auf denen Arten des Anhang IV der FFH-Richtlinie vorkommen, bereit.
Knapp 140 Tier- und Pflanzenarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie leben in Deutschland und sind deshalb nach Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt.
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