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Artikel und nützliche Links zur FFH-Richtlinie
Internethandbuch: BfN veröffentlicht Empfehlungen für eine artenschutzgerechte Bewirtschaftung
BfN hofft auf Anwendung in Landwirtschaft, Forsten und Fischereiwirtschaft
Von Uwe Manzke
Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) hat damit begonnen Artensteckbriefe der FFH-Anhang IV - Arten im Internet zu veröffentlichen. Als erster Block werden die Reptilien vorgestellt.
Hannover, 14.04.2011 - Viele Tier- und Pflanzenarten der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) kommen in land-, forst- und fischereiwirtschaftlich genutzten Gebieten vor. Um diese Arten bei der Bewirtschaftung in unserer Kulturlandschaft angemessen zu berücksichtigen, hat das Bundesamt für Naturschutz (BfN) entsprechende Empfehlungen erarbeitet. Mit dem Internethandbuch stellt das BfN verständliche Informationen und Empfehlungen für die land-, forst- und fischereiliche Bewirtschaftung von Flächen, auf denen Arten des Anhang IV der FFH-Richtlinie vorkommen, bereit.
Knapp 140 Tier- und Pflanzenarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie leben in Deutschland und sind deshalb nach Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt. "Mit diesem Handbuch sollen Land- und Teichwirte, Winzer und Förster aber auch Naturschutzbehörden und -verbände eine Handreichung für eine verträgliche Bewirtschaftung erhalten, die Rücksicht auf die besonders gefährdeten Arten in der Europäischen Union nimmt." sagte BfN-Präsidentin Prof. Beate Jessel.
Eine Vielzahl an Praktikern und Experten - auch Mitglieder des NABU LFA Feldherpetologie und Ichthyofaunistik Niedersachsen - haben an dem Internethandbuch mitgearbeitet. Die Steckbriefe enthalten Fotos, Beschreibungen und v. a. Informationen zur konkreten Bewirtschaftung und Pflege ihrer Lebensräume. Seit März wird nun die erste Artengruppe, die Reptilien mit den betroffenen 9 Arten vorgestellt. Zukünftig folgen noch die Amphibien (13 Arten), die Fische und Rundmäuler (5), die Käfer (9), die Libellen (8), die Säugetiere (44), die Schmetterlinge (16), die Weichtiere (4) sowie die Farn- und Blütenpflanzen (29).
Im Rahmen des Umweltforschungsplanes 2008 des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) hat das Bundesamt für Naturschutz (BfN) das Forschungs- und Entwicklungsvorhaben "Managementempfehlungen für Arten des Anhangs IV FFH-Richtlinie (Internet-Handbuch)" in Auftrag gegeben. Anlass des Vorhabens war die am 18.12.2007 in Kraft getretene "kleine Novelle" des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG), durch welche die Vorschriften zum besonderen Artenschutz im BNatSchG geändert wurden.
Für die Umsetzung dieser Artenschutzvorschriften werden fachliche Leitlinien benötigt, die die bisher vorhandenen Managementempfehlungen der in Deutschland vorliegenden Fachkonzepte und konkrete Empfehlungen für den Schutz von Anhang IV-Arten auf Bundesebene zusammenfassen.
Mit diesem Internet-Handbuch soll verhindert werden, dass sich aufgrund der Landnutzung der Erhaltungszustand der lokalen Population der jeweiligen FFH-Anhang IV Art durch die (nicht-artenschutzgerechte) Bewirtschaftung verschlechtert.
Zukünftig sollen noch wichtige Informationen zum rechtlichen Hintergrund und Begriffserläuterungen wie "lokale Population" und "Erhaltungszustand" im Internethandbuch zur Verfügung gestellt werden.
Welche Arten sind betroffen?
Unter den in Niedersachsen lebenden Reptilien, Amphibien, Fischen- und Rundmäulern sowie Weichtieren werden folgende Arten im Anhang IV der FFH-Richtlinie geführt:
- Zauneidechse Lacerta agilis
- Schlingnatter Coronella austriaca
- Europäische Sumpfschildkröte Emys orbicularis
(gilt in Niedersachsen als ausgestorben / verschollen)
Reptilien
- Kammmolch Triturus cristatus
- Geburtshelferkröte Alytes obstetricans
- Rotbauchunke Bombina bombina
- Gelbbauchunke Bombina variegata
- Knoblauchkröte Pelobates fuscus
- Kreuzkröte Bufo calamita
- Wechselkröte Bufo viridis
- Laubfrosch Hyla arborea
- Moorfrosch Rana arvalis
- Springfrosch Rana dalmatina
- Kl. Wasserfrosch Pelophylax (Rana) lessonae
Amphibien
- Atlantischer Stör Acipenser sturio
(gilt in Niedersachsen als ausgestorben / verschollen) - Nordseeschnäpel Coregonus oxyrhynchus (gilt seit 1940 weltweit als ausgestorben, kam wohl nur in Rhein, Maas, Schelde und Südost-England vor)
— im Sinne der FFH-Richtlinie werden aber die anadromen Nordsee-Populationen des - Schnäpel Coregonus maraene in Anhang IV geführt
Fische und Rundmäuler
- Zierliche Tellerschnecke Anisus vorticulus
- Gemeine Flußmuschel Unio crassus
Weichtiere
Linkliste
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zum "Internethandbuch: Arten des Anhang IV der FFH-Richtlinie" des BfN
- Artenportraits der in Niedersachsen vorkommenden Reptilien
- Artenportraits der in Niedersachsen vorkommenden Amphibien
mehr zur FFH-Richtlinie auf den Seiten des BfN
mehr zur FFH-Richtlinie auf den Seiten des BMU
mehr zur FFH-Richtlinie auf den Seiten der EU
Rechtliche Bestimmungen zu den Arten des Anhang IV der FFH-Richtlinie auf den Seiten des BfN
in Deutschland vorkommende Tier- und Pflanzenarten der FFH-Richtlinie der Anhänge II, IV und V als PDF
Liste der in Deutschland streng geschützten heimischen Tiere und Pflanzen auf den Seiten von "WISIA", der Artenschutzdatenbank des BfN
"Rahmenbedingungen für die Wirksamkeit von Maßnahmen des Artenschutzes bei Infrastrukturvorhaben" (Umweltforschungsplan 2007 - Forschungskennziffer 3507 82 080)
— CEF-Maßnahmen / vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen; als PDF 2,7 MB








